Hier finden Sie alle Neuigkeiten zu der Beteiligungsmöglichkeit an der BEG Mandelsloh.

Die Bürgerenergiegenossenschaft Mandelsloh ist noch nicht gegründet. Sobald es einen Ansprechpartner gibt, werden wir dies hier veröffentlichen. Sie können uns unter BEG‑Mandelsloh@web.de erreichen.

Wir haben FAQs zum Thema BEG Mandelsloh gesammelt und beantwortet:

Wer kann sich an der Bürgerenergiegenossenschaft beteiligen?

  • Vorrangig Bürger der umliegenden Orte im Umkreis von 2-2,5 km um den Windpark herum
  • Das genaue Einzugsgebiet wird von der Energiegenossenschaft festgelegt
  • Grundstückseigentümer im Gebiet des WP Mandelsloh II
  • Voraussetzung ist Volljährigkeit
Was sind die Vorteile einer BEG?
  • Keine Begrenzung der Mitgliederanzahl
  • Alle Mitglieder sind gleich stimmberechtigt unabhängig von der Anzahl der erworbenen Anteile
  • Geringere anteilige Fixkosten für Kleinanleger
Wie hoch sind Investitionen in die BEG?
  • Ein Geschäftsanteil beträgt 500 €
  • Die maximalen Anteile sind davon abhängig, wie viele Personen investieren wollen
  • Die Anteile werden in mehreren Runden gerecht verteilt: D.h. in der ersten Runde kann jeder Interessent max. 2 Anteile erwerben und abhängig vom verbliebenen Investitionskapital können in der nächsten Runde weitere Anteile erworben werden
  • Jedes Mitglied muss mind. einen Anteil erwerben
Wie sicher ist die BEG?
  • Als Privatperson haften Sie mit Ihrer Einzahlung auf die Geschäftsanteile
  • Die Genossenschaft ist haftungsbeschränkt auf das Geschäftsguthaben
Wie sieht der weitere Zeitplan aus?
  • Gründung der Genossenschaft bis Mitte 2024
  • Sammlung der Mitglieder bzw. Anteile bis Ende 2024
  • Kauf des Kommanditanteils Anfang 2025
  • Inbetriebnahme des Windparks Mitte 2025
Übersichtskarte des geplanten Windparks Mandelsloh:

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